Lastzuggesamtgewicht 7500 kg, erfordert nur Führerschein Kl.3
bzw. B E
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Seit der neuen Führerscheinverordnung ist die Grenze zwischen dem
Pkw-Führerschein und dem Lkw-Führerschein von 7500 kg auf 3500
kg zul.Gesamtmasse herabgesetzt worden.
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Mit Fahrerlaubnisklasse drei (alt) dürfen Zugfahrzeuge bis 7,5 t und
einem einachsigen Anhänger
oder einem zulassungfreien Anhänger ( Zugkombinationen bis max.
18,5 t ) gefahren werden.
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Inhaber der bisherigen Fahrerlaubnisklasse drei erhalten in jedem Fall
die neuen Klassen B, BE, C1, C1E, M, L
B: Zugfahrzeuge bis 3,5 t
und einem Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse
oder einen
Anhänger mit Gesamtmasse bis zur Leermasse des Zugfahrzeugs,
wenn die
Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt.
BE: Zugfahrzeuge wie B und Anhänger
über 750 kg ( sofern Zug nicht in Klasse B fällt)
C1: Zugfahrzeuge bis 7,5 t und einen
Anhänger bis 750 kg
C1E: Zugfahrzeuge bis 7,5 t und einem Anhänger
von mehr als 750 kg,
insgesamt Zugkombinationen von nicht mehr als 12 t
M: Kleinkrafträder
L: Land- u. Forstwirtschaftliche
Zugmaschinen bis 32 km/h
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Inhaber der bisherigen Fahrerlaubnisklasse drei erhalten auf
Antrag die Möglichkeit, Zugkombinationen bis 18,5 t zu führen,
jedoch befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.
Sie erhalten die Fahrerlaubnisklasse CE beschränkt auf diese Zugkombinationen.
(Sattelzüge nur bis 7500 kg)
Sollten Sie bereits 50 Jahre und älter sein, muss nur bei Zugkombination
über 12 t bis 18,5 t
zuvor eine augenärztliche und ärztliche Untersuchung erfolgen.
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